Produktkatalog

EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Konformitätserklärung nach VO (EG) Nr. 1935/2004 [1] Der Hersteller BURGMER Apparatebau GmbH Siegersbusch 23-25, D-42327 Wuppertal erklärt, dass die Produkte Baukastenklappe BA DN50-DN250; Absperrklappe L, M, S DN50-DN250 (DN300 u. DN350*) den Anforderungen VERORDNUNG (EG) Nr. 1935/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen) vom 27. Oktober 2004 entspricht. Hiermit bescheinigen wir, dass die oben bezeichneten Armaturen mit den Dichtungskomponenten EPDM (weiß), NBR (weiß), Silikon (weiß) und Viton® (weiß) und den verbauten Edelstahlkomponenten – Klappenteller und Wellen aus austenitischem Edelstahl, Duplex und/oder Superduplex - einem Konformitätsbewertungsverfahren nach Verordnung EG 1935/2004 unterzogen wurden. Die genannten Armaturen und Komponenten entsprechen der VERORDNUNG EG 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wie auch der VERORDNUNG EG 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Die aufgeführten Dichtungskomponenten wurden gemäß den FDA-Anforderungen § 177.2600* überprüft und als unbedenklich für den festgelegten oder beabsichtigten Gebrauch gemäß der vorgenannten EG- Verordnung befunden. Auf die Einhaltung der Verordnung 1935/2004, wie auch auf das Ausstellen einer Konformitätserklärung nach der genannten EG-Verordnung muss im Bestelltext ausdrücklich hingewiesen sein. Wuppertal, den 27.08.2014 Dipl. Ing. Günter Burgmer Geschäftsleitung EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Konformitätserklärung nach VO (EG) Nr. 1935/2004

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