Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand – auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess – ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ist der Besteller Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit ihm unser Sitz. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk”, unverpackt vereinbart.
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